Einreisebestimmungen in die Russische Föderation
Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumpflicht für Russland sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausreise und auch bei Transitreisen, z.B. nach Kasachstan. Für die Visabeantragung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Reisepass im Original (Gültigkeit mind. 6 Monate über das Ende der Reise hinaus und er soll mindestens eine freie Seite beinhalten)
- ein Passbild (3,5 cm x 4,5 cm) mit hellem Hintergrund
- Nachweis der Auslandskrankenversicherung (die Liste mit den akzeptierten Versicherungsunternehmen finden Sie auf der Homepage der russischen Botschaft)
Seit dem 1. November 2010 sind für deutsche Staatsbürger aufgrund des Prinzips der Gegenseitigkeit Veränderungen des Beantragungsverfahrens von einigen Arten von Visa eingeführt.
- Für Privat- oder Touristenreisen werden bei der Antragstellung der Kontoauszug oder andere Garantien der Rückkehrwilligkeit in den Aufenthaltsstaat verlangt:
- Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- oder Verdienstbescheinigung, Registrierung der eigenen Firma usw.
- Für die Beantragung eines Geschäftsvisums
- bei selbständig Erwerbstätigen eine Kopie der Gewerbeanmeldung
- bei Angestellten eine Bestätigung des Arbeitgebers über das Beschäftigungsverhältnis auf firmeneigenem Papier, aus dem sich die Position des Arbeitnehmers in der Firma, das monatliche Gehalt und der Zweck der Dienstreise nach Russland ergeben
Bearbeitungsdauer beträgt zwischen 10 und 15 Arbeitstagen, bei Expressbearbeitung sind es 3 bis 5 Tage.
Unter anderem besteht Visumpflicht für folgende GUS- Staaten:
- Belarus
- Kasachstan (visafreie Einreise bei Aufenthalt bis 15 Tage)
- Tadzhikistan
- Uzbekistan
- Turkmenistan
- Azerbajdzhan
- Armenien
- Kirgisistan (visafreie Einreise bei Aufenthalt bis 30 Tage)
Wir würden uns freuen, Ihnen bei der Visabeschaffung behilflich zu sein.